Das System soll klarer, transparenter, gerechter und unbürokratischer werden.

Neue Eintragungsgrenze:
Im neuen Punktsystem werden nur noch Bußgelder ab 60 € erfasst. (bisher Bußgelder ab 40 €).

Weniger Differenzierung:
Für Verkehrssünden werden 1 ,2 oder 3 Punkte verhängt, (bisher 1 bis 7 Punkte).

Tilgungen:
Punkte werden nach 2 ½ Jahren oder nach 5 Jahren gelöscht,
unabhängig davon, ob der Punktesünder später noch einmal aufgefallen ist.

Maßnahmen:

  • Bei 4 bis 5 Punkten erfolgt schriftlich eine Ermahnung
  • Bei 6 bis 7 Punkten erfolgt schriftlich eine Verwarnung
  • Bei 8 Punkten Entziehung der Fahrerlaubnis