INFORMATIONEN ZUM FAHREIGNUNGS-BEWERTUNGSSYSTEM
Das beim Kraftfahrtbundesamt in Flensburg geführte Verkehrszentralregister (VZR) wird Fahreignungsregister (FAER).
Das Mehrfachtäter-Punktsystem wird zum Fahreignungs-Bewertungssystem.
Die Verwarnungsgeldobergrenze wird von bisher 35,00 EUR auf 55,00 EUR, die Eintragungsgrenze bei Ordnungswidrigkeiten von 40,00 EUR auf 60,00 EUR angehoben
Für das Fahreignungs-Bewertungssystem werden nur noch verkehrssicherheitsrelevante Verkehrszuwiderhandlungen berücksichtigt.
NEUE PUNKTEREGELUNG
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MASSNAHMEN DURCH DIE FAHRERLAUBNISBEHÖRD
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