INFORMATIONEN ZUM FAHREIGNUNGS-BEWERTUNGSSYSTEM

Das beim Kraftfahrtbundesamt in Flensburg geführte Verkehrszentralregister (VZR) wird Fahreignungsregister (FAER).
Das Mehrfachtäter-Punktsystem wird zum Fahreignungs-Bewertungssystem.

Die Verwarnungsgeldobergrenze wird von bisher 35,00 EUR auf 55,00 EUR, die Eintragungsgrenze bei Ordnungswidrigkeiten von 40,00 EUR auf 60,00 EUR angehoben

Für das Fahreignungs-Bewertungssystem werden nur noch verkehrssicherheitsrelevante Verkehrszuwiderhandlungen berücksichtigt.

NEUE PUNKTEREGELUNG

 Anzahl Punkte

Verkehrszuwiderhandlungen

3 PUNKTE

 

Für Straftaten, sofern sie mit einer Entziehung der Fahrerlaubnis oder der Anordnung einer Sperre durch das Strafgericht verbunden sind.

2 PUNKTE

Für Straftaten, sofern sie mit keiner Entziehung der Fahrerlaubnis oder der Anordnung einer Sperre durch das Strafgericht verbunden sind sowie für besonders schwere Ordnungswidrigkeiten.

1 PUNKT

 

Für schwerwiegende Ordnungswidrigkeiten.

 

MASSNAHMEN DURCH DIE FAHRERLAUBNISBEHÖRD

 Anzahl Punkte

Folgen und Maßnahmen durch die Behörde

1 – 3
PUNKTE

 

Vormerkung; freiwilliges FES möglich; 1 PunktRabatt

(Rabatt nur einmal innerhalb von 5 Jahren möglich)

4 – 5
PUNKTE

Für Straftaten, sofern sie mit keiner Entziehung der Fahrerlaubnis oder der Anordnung einer Sperre durch das Strafgericht verbunden sind sowie für besonders schwere Ordnungswidrigkeiten.

Ermahnung; freiwilliges FES möglich; 1 PunktRabatt (Rabatt nur einmal innerhalb von 5 Jahren möglich)

6 – 7
PUNKTE

 

Verwarnung; freiwilliges FES möglich; (kein PunkteRabatt möglich).

AB 8
PUNKTE

Entzug der Fahrerlaubnis.