Fahrschulen dürfen wieder mehr als fünf Personen unterrichten.
Mit den heute im Kabinett beschlossenen weiteren Lockerungen der Coronaregeln entfällt ab 28. Mai auch die Beschränkung für Fahr- und Flugschulen sowie ähnliche Einrichtungen, nur maximal fünf Personen zu unterrichten.
Voraussetzung bleibt aber weiterhin, dass die erforderlichen Abstands- und Hygieneregeln eingehalten werden.